Führerschein

Wie lange ist der Erste-Hilfe-Schein für den Führerschein gültig?

Wie lange ist der Erste-Hilfe-Schein für den Führerschein gültig?

Eine der häufigsten Fragen, die uns Fahrschülerinnen und Fahrschüler stellen, lautet: „Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Schein eigentlich gültig?" Viele befürchten, dass die Bescheinigung verfällt und sie den Kurs vor der praktischen Prüfung erneut absolvieren müssen. In diesem Artikel klären wir die Rechtslage eindeutig und erläutern die wichtigen Unterschiede zu anderen Erste-Hilfe-Nachweisen.

Die klare Antwort: zeitlich unbegrenzt gültig

Für die Beantragung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahmebescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs zeitlich unbegrenzt gültig. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Auffrischungspflicht, damit Sie Ihren Führerschein behalten dürfen.

Das bedeutet konkret:

  1. Wenn Sie heute einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, ist die Bescheinigung auch in mehreren Jahren noch für die Führerscheinstelle gültig.
  2. Haben Sie bereits vor Jahren einen Kurs gemacht – etwa für einen früheren Führerschein oder im Rahmen einer anderen Ausbildung – können Sie diese Bescheinigung in der Regel weiterhin verwenden.
  3. Auch wenn Sie zwischen Theorieprüfung und praktischer Prüfung eine längere Pause einlegen, verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit nicht.

Maßgeblich ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Sie schreibt für die Erteilung der Fahrerlaubnis eine „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen" beziehungsweise einen entsprechenden Schulungsnachweis vor, legt aber keine Ablauffrist für diesen Nachweis fest.

Ein Kurs für alle Fahrerlaubnisklassen

Seit der Reform im Jahr 2015 gibt es nur noch einen einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten. Dieser Kurs gilt für alle Fahrerlaubnisklassen – vom Motorrad (Klasse A) über den Pkw (Klasse B) bis zum Lkw und Bus. Die frühere Unterscheidung zwischen „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" (kleiner Kurs) und großem Erste-Hilfe-Lehrgang entfällt damit.

Wer den Kurs einmal absolviert hat, muss ihn also auch dann nicht wiederholen, wenn er später eine weitere Führerscheinklasse erwerben möchte.

Wichtige Abgrenzung: betriebliche Ersthelfer

Hier entsteht häufig Verwirrung, denn für betriebliche Ersthelfer gelten ganz andere Regeln. Wer in einem Unternehmen als Ersthelfer benannt ist, muss seine Kenntnisse regelmäßig auffrischen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Vorschrift 1 sowie der DGUV Information 204-022 („Erste Hilfe im Betrieb") vor:

  • Erstausbildung: ein Erste-Hilfe-Lehrgang mit neun UE.
  • Fortbildung: eine Auffrischung (ebenfalls neun UE) alle zwei Jahre.

Lässt ein betrieblicher Ersthelfer die Fortbildung verstreichen, gilt er nach Ablauf der zwei Jahre nicht mehr als ausgebildeter Ersthelfer im Sinne der Vorschrift und muss gegebenenfalls eine vollständige Erstausbildung wiederholen.

Warum dieser Unterschied?

Der Hintergrund ist einfach: Im Betrieb übernehmen Ersthelfer eine fortlaufende Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kolleginnen und Kollegen. Damit die Handgriffe im Ernstfall sicher sitzen, ist eine regelmäßige Auffrischung sinnvoll und vorgeschrieben. Beim Führerschein hingegen geht es darum, dass jede Fahrerin und jeder Fahrer einmalig die Grundlagen der Ersten Hilfe erlernt hat.

Auffrischung beim Führerschein trotzdem empfehlenswert

Auch wenn keine Pflicht besteht: Aus medizinischer Sicht empfehlen wir, die eigenen Kenntnisse von Zeit zu Zeit aufzufrischen. Studien und die Erfahrung aus der Praxis zeigen, dass Wissen über Wiederbelebung und Notfallmaßnahmen mit der Zeit verblasst, wenn es nicht angewendet wird.

Die Empfehlungen des German Resuscitation Council (GRC) und des European Resuscitation Council (ERC) – zuletzt in den Reanimationsleitlinien 2021 – betonen ausdrücklich die Bedeutung regelmäßigen Übens, damit Laien im Notfall handlungsfähig bleiben. Eine Auffrischung alle paar Jahre erhöht spürbar die Sicherheit, im Ernstfall richtig zu reagieren.

Was ist mit verlorenen Bescheinigungen?

Geht Ihre Teilnahmebescheinigung verloren, ist das kein Grund zur Sorge. In der Regel können Sie bei dem ausstellenden Kursanbieter eine Zweitausfertigung anfordern, sofern Ihre Teilnahme dort dokumentiert ist. Bewahren Sie das Original dennoch gut auf, da die Führerscheinstelle es im Original sehen möchte.

Häufige Fragen

Muss ich den Erste-Hilfe-Kurs vor der praktischen Prüfung wiederholen, wenn er schon lange her ist?

Nein. Für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahmebescheinigung zeitlich unbegrenzt gültig. Auch ein Kurs, der vor mehreren Jahren absolviert wurde, wird in der Regel anerkannt.

Gilt mein Kurs als betrieblicher Ersthelfer auch für den Führerschein?

Ja. Ein vollständiger Erste-Hilfe-Lehrgang mit neun UE deckt die Anforderungen für den Führerschein ab. Beachten Sie aber, dass für die Anerkennung als betrieblicher Ersthelfer zusätzlich die Auffrischung alle zwei Jahre nötig ist.

Wie lange dauert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?

Der Kurs umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und wird üblicherweise an einem Tag absolviert.

Quellen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention"
  • DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb"
  • German Resuscitation Council / European Resuscitation Council: Reanimationsleitlinien 2021

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keinen Erste-Hilfe-Kurs. Erste Hilfe lebt vom praktischen Üben. Aktuelle Termine finden Sie in unserem Kursangebot.

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