Nach DGUV Vorschrift 1

Betriebliche Ersthelfer

Die anerkannte Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer für Firmen, Vereine und Kindereinrichtungen – auch direkt bei Ihnen vor Ort.

9 UE / 1 TagDauer
DGUV V1Grundlage
möglichVor Ort

Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Zahl an betrieblichen Ersthelfern auszubilden (DGUV Vorschrift 1). Wir übernehmen diese Ausbildung – als anerkannter Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten.

Auf Wunsch kommen wir direkt zu Ihnen: in den Betrieb, den Verein oder die Kindereinrichtung. So sparen Ihre Mitarbeitenden Anfahrtswege, und der Kurs lässt sich optimal in Ihren Betriebsablauf einplanen. Die Kosten für die Erst- und Fortbildung übernimmt in der Regel Ihre Berufsgenossenschaft.

Das lernen Sie

  • Rettungskette und Notruf im Betrieb
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen & HLW
  • Einsatz des Defibrillators (AED)
  • Versorgung von Wunden, Verbrennungen & Verätzungen
  • Knochen-, Gelenk- und Muskelverletzungen
  • Akute Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall)
  • Dokumentation im Verbandbuch
  • Auffrischung alle 2 Jahre (Fortbildung 9 UE)

Fragen zum
Kurs

Das Wichtigste rund um diesen Kurs – kurz beantwortet.

Nach DGUV Vorschrift 1 sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 % der anwesenden Versicherten, in sonstigen Betrieben mindestens 10 %. Wir beraten Sie gerne zur konkreten Zahl.

Betriebliche Ersthelfer müssen ihre Ausbildung in der Regel alle zwei Jahre durch eine Fortbildung (ebenfalls 9 UE) auffrischen.

Ja. Ab einer ausreichenden Teilnehmerzahl führen wir die Ausbildung direkt bei Ihnen vor Ort durch – in Betrieben, Vereinen und Kindereinrichtungen.

Für betriebliche Ersthelfer übernimmt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) die Lehrgangsgebühren. Details klären wir mit Ihnen.

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