Betrieb & Recht

Wie viele betriebliche Ersthelfer braucht mein Unternehmen?

Wie viele betriebliche Ersthelfer braucht mein Unternehmen?

Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass in Ihrem Betrieb jederzeit qualifizierte Erste Hilfe geleistet werden kann. Doch wie viele ausgebildete Ersthelfer brauchen Sie konkret? Die Antwort liefert die DGUV Vorschrift 1. In diesem Artikel erklären wir die geltenden Quoten und rechnen sie an Beispielen vor.

Die gesetzliche Grundlage: DGUV Vorschrift 1 § 26

Die erforderliche Zahl der betrieblichen Ersthelfer ist in § 26 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" geregelt. Maßgeblich sind zwei Faktoren:

  1. die Art des Betriebs und
  2. die Zahl der anwesenden Versicherten (also der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten).

Wichtig ist der Begriff „anwesend": Es zählt nicht die Gesamtzahl aller Mitarbeitenden, sondern die Zahl derjenigen, die zur gleichen Zeit im Betrieb sind. Bei Schichtbetrieb müssen also in jeder Schicht ausreichend Ersthelfer verfügbar sein.

Die Quoten im Überblick

Die DGUV Vorschrift 1 unterscheidet im Wesentlichen zwischen zwei Betriebsarten:

Verwaltungs- und Handelsbetriebe

In Verwaltungs- und Handelsbetrieben gilt:

  • Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten: mindestens ein Ersthelfer.
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: mindestens 5 Prozent der anwesenden Versicherten.

Sonstige Betriebe

In allen sonstigen Betrieben – etwa in Produktion, Handwerk, Bau oder Industrie – gelten höhere Anforderungen:

  • Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten: mindestens ein Ersthelfer.
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: mindestens 10 Prozent der anwesenden Versicherten.

Der Hintergrund: In Produktions- und Handwerksbetrieben ist das Unfallrisiko in der Regel höher als in einem reinen Büro, weshalb mehr Ersthelfer vorgehalten werden müssen.

Beispiele zur Berechnung

Damit die Quoten greifbarer werden, hier einige Rechenbeispiele:

Beispiel 1 – kleines Büro: In einer Steuerkanzlei arbeiten 12 Personen gleichzeitig. Da es sich um einen Verwaltungsbetrieb mit weniger als 21 anwesenden Versicherten handelt, ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich.

Beispiel 2 – größeres Handelsunternehmen: In einem Großhandel sind 60 Beschäftigte gleichzeitig anwesend. Bei 5 Prozent ergibt das 3 Ersthelfer (60 × 0,05 = 3).

Beispiel 3 – Produktionsbetrieb: In einer Schreinerei mit 40 gleichzeitig anwesenden Beschäftigten gelten 10 Prozent. Das ergibt 4 Ersthelfer (40 × 0,10 = 4).

Beispiel 4 – kleiner Handwerksbetrieb: Ein Malerbetrieb mit 8 anwesenden Versicherten benötigt mindestens einen Ersthelfer.

Tipp: Rechnen Sie das Ergebnis stets auf die nächste ganze Zahl auf, um die Mindestquote sicher zu erfüllen.

Reserve einplanen

Die genannten Zahlen sind Mindestanforderungen für die anwesenden Versicherten. In der Praxis sollten Sie eine Reserve einplanen, denn Ersthelfer können krank werden, im Urlaub sein oder den Betrieb verlassen. Es ist deshalb sinnvoll, mehr Personen ausbilden zu lassen als das absolute Minimum, damit die Quote auch bei Abwesenheiten jederzeit erfüllt ist – insbesondere im Schichtbetrieb.

Sonderregelungen, zum Beispiel für Kitas

Für bestimmte Einrichtungen gelten besondere Regelungen. Ein bekanntes Beispiel sind Kindertageseinrichtungen. Hier orientiert sich die Zahl der erforderlichen Ersthelfer an der Zahl der dort beschäftigten Personen, wobei spezielle Vorgaben für den Betreuungsbereich gelten. Da Kinder besonders schutzbedürftig sind, empfiehlt sich darüber hinaus die spezielle Ausbildung „Erste Hilfe am Kind".

Auch andere Bereiche, etwa bestimmte Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen, können von den allgemeinen Quoten abweichen. Im Zweifel hilft die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter.

Aus- und Fortbildung nicht vergessen

Die benannten Ersthelfer müssen ordnungsgemäß ausgebildet sein: eine Erstausbildung von neun Unterrichtseinheiten und eine Auffrischung alle zwei Jahre. Nur so zählen sie als gültige Ersthelfer im Sinne der DGUV Vorschrift 1. Planen Sie die Fortbildungstermine rechtzeitig ein.

Häufige Fragen

Zählt die Gesamtzahl aller Mitarbeiter oder nur die anwesenden?

Maßgeblich ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Versicherten. Bei Schichtbetrieb muss in jeder Schicht die erforderliche Zahl an Ersthelfern verfügbar sein.

Wie viele Ersthelfer braucht ein Büro mit 30 Personen?

In einem Verwaltungsbetrieb gilt ab 21 Anwesenden die 5-Prozent-Quote. Bei 30 anwesenden Personen ergibt das mindestens 2 Ersthelfer (30 × 0,05 = 1,5, aufgerundet 2).

Sollte ich mehr Ersthelfer ausbilden als vorgeschrieben?

Ja, das ist empfehlenswert. Eine Reserve stellt sicher, dass auch bei Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel jederzeit genügend Ersthelfer anwesend sind.

Quellen

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention", § 26
  • DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb"

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keinen Erste-Hilfe-Kurs. Erste Hilfe lebt vom praktischen Üben. Aktuelle Termine finden Sie in unserem Kursangebot.

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